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- Quelle: kpv-nrw.de
Neue Entwicklungen beim NRW-Plan – Gesetzentwurf zu Doppelförderungsverboten
Info der KPV:
Liebe Freundinnen und Freunde,
die Fraktionen von CDU und Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036 in den Landtag eingebracht. Der Entwurf trägt die Drucksachennummer 18/19008 und ist dieser E-Mail als Anhang beigefügt.
Worum geht es?
Die Landesregierung will den Kommunen mehr Spielraum bei Investitionen geben. Kommunen sollen Mittel aus dem NRW-Plan für gute Infrastruktur künftig auch nutzen können, um eigene Anteile in Landesförderprogrammen zu bezahlen.
Das ist wichtig, weil viele Förderprogramme einen kommunalen Eigenanteil verlangen. Gerade finanzschwächere Kommunen haben damit oft Schwierigkeiten.
Bislang war nicht eindeutig klar, inwieweit bei der Umsetzung von Projekten vor Ort Mittel aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombiniert und als Eigenanteil eingebracht werden können. Mit der vorgesehenen Änderung des Gesetzes soll diese Hürde beseitigt werden.
Konkret soll ein neuer § 4a eingefügt werden. Danach können die Investitionsmittel aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan zur Erbringung kommunaler Eigenanteile in Landesförderprogrammen wie eigene Haushaltsmittel eingesetzt werden. Auch eine vollständige Erbringung solcher Eigenanteile aus diesen Mitteln soll zulässig sein. Zudem sollen die Mittel von entgegenstehenden Kumulierungsvorschriften und Doppelförderungsverboten ausgenommen werden.
Für die Kommunen bedeutet das: Sie müssen weniger eigene Haushaltsmittel für Eigenanteile aufwenden, erhalten mehr finanziellen Spielraum, können Fördermittel flexibler kombinieren und Projekte vor Ort deutlich einfacher realisieren.
Aus kommunaler Sicht ist der Gesetzentwurf daher ein sehr zu begrüßender Schritt. Er schafft mehr Klarheit, mehr Flexibilität und mehr Rechtssicherheit – etwa für Investitionen in Schulen, Straßen, Sportstätten, Kitas oder Feuerwehrhäuser.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, die Abwicklung weiter an das digitale Förderportal „Nordrhein-Westfalen fördert“ anzupassen. Eine bisherige Übergangsregelung soll entfallen, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
Wir behalten das weitere Verfahren im Blick.
Bei Fragen oder wenn Ihr weitere Informationen braucht, meldet Euch gerne in der KPV-Landesgeschäftsstelle. Wir helfen Euch gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Sandhowe
Referatsleiter für Bildungs- & Öffentlichkeitsarbeit
Mehr dazu im Anhang.
PS/HP
Anhang