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- Quelle: kpv-nrw.de
Öffentliche Veranstaltungen: Innenministerium präzisiert mit neuem Erlass Zuständigkeiten
Wichtig für das Vereinsleben und alle, die öffentliche Veranstaltungen planen.
Nachricht der KPV vom 23.04.2026:
Öffentliche Veranstaltungen: Innenministerium präzisiert mit neuem Erlass Zuständigkeiten
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Hinweis informieren wir Sie über eine kommunalrelevante Entwicklung auf Landesebene: Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat mit Erlass (Anlage) vom 9. März 2026 die Zuständigkeiten bei der Sicherheit öffentlicher Veranstaltungen mit Blick auf mögliche terroristische Anschläge noch einmal klargestellt. Danach bleibt der Veranstalter grundsätzlich für Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung verantwortlich und hat sich dazu mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Für die kommunale Praxis ist besonders wichtig: Die Polizei übernimmt Schutzmaßnahmen wie etwa Überfahrsperren nicht im Regelfall. Solche Maßnahmen kommen nach der Klarstellung des Ministeriums vor allem dann in Betracht, wenn über die allgemeine Gefährdungslage hinaus konkrete Anhaltspunkte für ein erhöhtes Risiko bei einer bestimmten Veranstaltung vorliegen. Ansonsten nimmt die Polizei in erster Linie eine beratende Rolle gegenüber Kommune und Veranstalter ein.
Für Städte und Gemeinden schafft das mehr Klarheit. Veranstaltungen sollen weiterhin sicher ermöglicht werden, ohne die Verantwortung zwischen Veranstalter, Kommune und Polizei zu vermischen. Hilfestellungen des Landes dazu finden sich auf der Internetseite des Innenministeriums zur Sicherheit bei Veranstaltungen.
Bei Fragen zur Einordnung für die Praxis vor Ort hilft unsere Geschäftsstelle gerne weiter.
Mit den besten Grüßen
Markus Klaus M. A.
Landesgeschäftsführeri.A.
Iris Bongers
Sekretärin / Sachbearbeiterin
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