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18.04.2026 – 11:18 Uhr (zuletzt bearbeitet: 18.04.2026 – 11:27 Uhr)

KiBiz-Reform: wichtige Gesetzesänderungen

Information der KPV:

KiBiz-Reform: weitere Änderungen im laufenden Verfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der KiBiz-Reform gibt es eine wichtige neue Entwicklung: Die Landesregierung hat am 14. April 2026 weitere Änderungsvorschläge zum laufenden Gesetzentwurf beschlossen.

Der Gesetzentwurf selbst liegt bereits seit Ende Januar im Landtag; nach der 1. Lesung wurde er in den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend überwiesen. Dort ist für den 23. April 2026 eine öffentliche Anhörung vorgesehen. Es geht also noch nicht um das endgültige Gesetz, sondern um zusätzliche Anpassungen im parlamentarischen Verfahren.

Für die kommunale Praxis ist das relevant, weil sich die Diskussion weiter um drei Kernfragen dreht: Verlässlichkeit für Familien, Entlastung für die Kitas und bessere Rahmenbedingungen für Personal und Träger. Nach Angaben des Ministeriums sollen zu den bereits vorgesehenen Mitteln noch einmal rund 106 Millionen Euro pro Kindergartenjahr hinzukommen.

Wichtig sind vor allem diese Punkte:

  • Die Mindestkernzeit soll von 25 auf 35 Wochenstunden steigen. Vorgesehen sind fünf Stunden Kernzeit pro Tag; die übrigen zehn Stunden können die Träger flexibel auf die Woche verteilen. Die Kindpauschalen sollen unabhängig davon in voller Höhe gezahlt werden.
  • Für die Sprachbildung sind rund 50 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen, davon etwa 46,5 Millionen Euro für plusKITAs. Hinzu kommen Mittel für eine App, Online-Schulungen, einen Sprachbildungskoffer und eine Werbekampagne für akademisches Personal.
  • Das Kita-Helfer:innen-Programm soll auf alle Einrichtungen ausgeweitet werden. Dafür sind weitere 37,2 Millionen Euro vorgesehen. Die Förderung soll pauschal 16.200 Euro jährlich pro Einrichtung betragen; laut Ministerium könnten damit rund 800 weitere Kitas profitieren.
  • Bei den Gruppengrößen soll es im Grundsatz bei der Begrenzung auf zwei zusätzliche Kinder pro Gruppe bleiben. In Gruppenformen I und III soll in Akutfällen für bis zu sechs Wochen eine weitere befristete Überbelegung um zwei Kinder möglich sein.
  • Für Ausbildungs- und Personaloffensive sind insgesamt rund 68 Millionen Euro vorgesehen. Neben bereits eingeplanten 50 Millionen Euro sollen zusätzliche 18,3 Millionen Euro für die Praxisanleitung und die Begleitung von Auszubildenden bereitgestellt werden.

Die Presseinformation des Familienministeriums haben wir Ihnen als Anlage beigefügt. Die offiziellen Informationen zum Verfahren und zum Gesetzentwurf finden Sie auf den Seiten des Familienministeriums und des Landtags NRW.

Bei Rückfragen oder wenn Sie das Thema vor Ort politisch einordnen möchten, melden Sie sich gerne bei uns in der Geschäftsstelle – wir helfen unkompliziert weiter.

Mit den besten Grüßen

Markus Klaus M.A.
Landesgeschäftsführer
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KPV/NRW – KPV-Bildungswerk e. V.

Weitere Details siehe Anhang.

Peter Steimel


Anhang


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