Lokalberichte CDU-Much

entlastung2023-2 (Entlastungsbeträge für unsere Gemeinde)
  • Quelle: Symbolbild pixabay.com
08.11.2023 – 10:46 Uhr (zuletzt bearbeitet: 20.01.2024 – 14:59 Uhr)

Entlastungsbeträge für unsere Gemeinde

Schritt in die richtige Richtung

Die steigenden Aufwendungen z. B. durch Inflation und Verteuerung der Preise für Energie, belasten uns nicht nur im privaten Bereich, sondern führen auch zu höheren Aufwendungen bei den Kommunen. Auf Grund dessen konnten in den letzten Wochen auch immer nur düstere Aussagen zum gemeindlichen Haushalt gemacht werden. Allerdings können wir heute einmal etwas Positives berichten, auch wenn die nun zugesagten Zuwendungen für die Kommunen nur einen Tropfen auf den heißen Stein darstellen.

Zum einen hat die GroKo aus CDU und SPD im Landschaftsverband Rheinland beantragt, die Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2024 noch einmal um 0,5 Prozentpunkte abzusenken. Für den Rhein-Sieg-Kreis bedeutet die Senkung Entlastungen in Höhe von insgesamt mehr als 17,4 Mio. Euro. Entsprechend des Haushaltsbeschlusses der CDU-Fraktion im Kreis werden die Gelder automatisch und ohne weitere politische Diskussion eins-zu-eins an die Städte und Gemeinden des Kreises weitergeleitet. Für Much bedeutet dies eine finanzielle Entlastung für 2024 i. H. von 395.975,81 €.

Zum anderen, wir haben hierüber schon vor einigen Wochen berichtet, stellt die Landesregierung den Kommunen 808 Millionen zusätzlich zur Deckung der Flüchtlingskosten zur Verfügung. Der davon auf Much entfallende und zum größten Teil vom Land getragene Betrag beläuft sich auf 456.864,15 €. Sicher deckt dieser Betrag nicht vollumfänglich die Aufwendungen der Gemeinde ab, doch zeigt er, dass die CDU geführte NRW-Landesregierung bemüht ist, die Kommunen finanziell zu entlasten.

Eine weitere erfreuliche Nachricht ist, dass die NRW-Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträgen eingebracht hat. So sollen nach dem Entwurf von den Anliegern ab dem 01.01.2024 keine Ausbaubeiträge mehr erhoben werden, wenn der Ausbau der Straße nach dem 01.01.2024 beschlossen wurde bzw. vor dem Stichtag keine Mittel im Haushalt eingestellt wurden.

Bis zum 31.12.2023 bleibt es nach dem Entwurf bei der alten Regelung, dass bedeutet, das die Gemeinde für die anfallenden Kosten eine Übernahme der Aufwendungen durch das Land beantragen muss.

Da in Much einige Baumaßnahmen anstehen, werden wir uns in den nächsten Wochen intensiv mit dem Thema beschäftigen und prüfen, inwieweit es möglich ist, dass vorgesehene Baumaßnahmen auf Grund der neu vorgesehenen Regelung abgerechnet werden können.

Peter Steimel


Anhang


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