Lokalberichte CDU-Much

altschuldenlast (Haushaltsentlastung: Altschuldenhilfe des Landes)
  • Quelle: K_B_by_I-vista_pixelio1.de
15.07.2025 – 10:00 Uhr (zuletzt bearbeitet: 13.07.2025 – 14:34 Uhr)

Haushaltsentlastung: Altschuldenhilfe des Landes

NRW löst Zusagen ein

Der Landtag NRW hat am 09. Juli 2025 das Altschuldenentlastungsgesetz verabschiedet und damit eine Altschuldenhilfe für unsere Kommunen auf den Weg gebracht (Hinweis: es sind dabei nur die Kassenkredite gemeint. Kredite für Investitionen fallen nicht darunter). Damit setzt die CDU geführte Landesregierung ein schon vor längerer Zeit gegebenes Versprechen zur Entlastung von Städten und Kommunen um.

Die Entlastung der Kommunen wird an drei Kriterien deutlich, die gleichzeitig zu erfüllen sind. Insgesamt werden 50 % der von den teilnehmenden Kommunen gemeldeten übermäßigen Verbindlichkeiten in die Landesschuld übernommen. Allen teilnehmenden Kommunen wird eine einheitliche Mindestquote abgenommen. Zuletzt darf die verbleibende Altschuldenlast der Kommunen nach der Teilnahme an der anteiligen Entschuldung einen Pro-Kopf-Wert von 1.500 Euro nicht überschreiten. Welche Entlastung das für Much bedeutet, wird unser Kämmerer sicher in den nächsten Wochen berichten können. In der Summe wird es sicher nicht die Entlastung sein die wir erhofft haben, da seitens des Bundes bisher noch keine Zusagen zur Altschuldenhilfe gemacht wurden.

Die CDU geführte Landesregierung ist damit die erste Landesregierung, welche die seit Jahren bekannte Altschuldenproblematik verbindlich angeht und so Verantwortung übernimmt. Für uns ist dabei klar: Die Entschuldung unserer Kommunen ist kein abstraktes oder theoretisches Thema. Vielmehr ist sie notwendige Bedingung für ein funktionierendes und intaktes Gemeinwesen bei uns vor Ort.

Peter Steimel


Anhang


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