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doppel-hh-2026 (Doppelhaushalt für 2025/2026)
  • Quelle: pixabay.com
17.01.2026 – 11:41 Uhr (zuletzt bearbeitet: 17.01.2026 – 11:45 Uhr)

Doppelhaushalt für 2025/2026

Zusammenfassung / Status

Zustimmung im Rat

Wie Sie den Medien sicher entnommen haben, hat der Rat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2025 – auch mit unseren Stimmen – dem Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026 zugestimmt.

Schwierige Haushaltsberatungen

Die Beratungen zum Doppelhaushalt gestalteten sich jedoch schwierig. Zum Zeitpunkt der Einbringung lagen nicht in allen Bereichen verlässliche Zahlen vor. Aus unserer Sicht war daher eine seriöse Beurteilung des voraussichtlichen Endergebnisses nur eingeschränkt möglich.

Zwar konnten auf unsere Anträge hin, insbesondere bei den Einnahmen des Jahres 2026, in einzelnen Punkten Verbesserungen erzielt werden. Dennoch verbleiben die Ergebnisse in beiden Haushaltsjahren insgesamt im negativen Bereich. Die Ursachen liegen im Wesentlichen in den gesetzlich vorgegebenen Ausgaben, insbesondere für Aufgaben, die der Gemeinde von Land und Bund übertragen wurden.

Ablehnung der Erhöhung der Grundsteuer B

Der im Haushaltsentwurf für 2026 vorgesehenen Erhöhung der Grundsteuer B haben wir nicht zugestimmt. Auch mit den dadurch erwarteten Mehreinnahmen wäre ein ausgeglichener Haushalt für 2026 nicht erreichbar gewesen. Zudem hätte der vorgeschlagene Hebesatz aufgrund der neuen Grundsteuerwerte bei einzelnen Bürgerinnen und Bürgern zu erheblichen Mehrbelastungen geführt – in Einzelfällen von bis zu 200 Euro jährlich.

Ablehnung der Gewinnabführung des Abwasserwerks

Ebenso haben wir der vorgeschlagenen Gewinnabführung des Abwasserwerks in Höhe von 500.000 Euro an die Gemeinde nicht zugestimmt. Auch dieser Betrag hätte nicht zu einem positiven Jahresergebnis im Gemeindehaushalt geführt. Darüber hinaus hätte eine durch die Gemeindewerke zu finanzierende Gewinnabführung langfristig zu höheren Abwassergebühren geführt.

Ausblick

Obwohl der Haushalt mehrheitlich beschlossen wurde, ist aufgrund der vorliegenden Zahlen davon auszugehen, dass eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht möglicherweise versagt wird. In der Konsequenz bleibt die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde weiterhin eingeschränkt.

Peter Steimel


Anhang


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