Lokalberichte CDU-Much

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  • Quelle: pixabay.com / NRW
20.01.2026 – 10:00 Uhr (zuletzt bearbeitet: 19.01.2026 – 12:22 Uhr)

Altschuldenregelung – Förderprogramme des Landes

Zur Entlastung der Kommunen wurden seitens der Landesregierung NRW verschiedene Regelungen geschaffen, die auch zur finanziellen Entlastung unseres Haushaltes beitragen werden. Hierzu hatten wir auch einen entsprechenden Antrag zum Haushalt 2025/2026 gestellt, der allerdings auf Grund von fehlenden Angaben zu den voraussichtlichen Leistungen des Landes keine Berücksichtigung fand.

Altschuldenregelung

Zur Entlastung der Kommunen werden von dem Land NRW ab dem Jahre 2026 Teile der Liquiditätskredite übernommen, die sich bis zum 31.12.2023 angehäuft haben. Für jede teilnehmende Kommune, so auch für Much, gibt es eine „Mindestentschuldungsquote von 41,1 %“. Darüber hinaus greift eine Spitzenentschuldungsregelung, wenn die Verbindlichkeiten oberhalb einer Pro-Kopf-Schuldenhöhe von 1.500 € liegen. Da letzteres für Much nicht zutrifft, werden wir nur i. R. der Mindestentschuldungsquote entlastet.
Betragsmäßig bedeutet dies, dass die Zinsbelastungen für 8.404.246 € für die nächsten Jahre vom Land übernommen werden. Die genaue Höhe der Entlastung wird sich allerdings erst im Laufe des Jahres herausstellen, nach dem alle Eckdaten zu den Krediten gemeldet wurden.

Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur

Nach dem „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ erhalten die Gemeinden in den kommenden 12 Jahren Pauschalzuweisungen zu Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Danach erhält Much in den kommenden 12 Jahren einen Betrag von 7.295.291,25 €, was jährlichen Zuweisungen von 607.941 € entspricht. Auch wenn es Vorgaben für die Verwendung der Zuwendungen gibt z. B. für Bildung u. Betreuung, können die pauschalen Mittel auch für die Verkehrsinfrastruktur verwendet werden. Für Much dürften somit ausreichend Verwendungsmöglichkeiten bestehen.

Daneben gibt es weitere individuelle Förderungen des Landes, die allerdings betragsmäßig beschränkt sind. Aber auch hier bestehen für unsere Gemeinde Möglichkeiten zur Entlastung des Haushaltes, wenn z. B. Sanierungskosten über Förderprogramme abgerechnet werden können.

Peter Steimel


Anhang


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