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ou2016-3 (nach IHK-Gutachten: die nächsten Schritte)
  • Quelle: IHK-Report
12.11.2016 – 20:24 Uhr (zuletzt bearbeitet: 19.08.2020 – 18:40 Uhr)

nach IHK-Gutachten: die nächsten Schritte

Ortsentwicklung – Wie soll es weitergehen?

Im letzten Jahr hatten wir unser Konzept zur Ortsentwicklung vorgestellt, in dem wir u. a. unsere Vorstellungen über die weitere Ansiedlung von Verkaufsflächen dargestellt ha-ben. In den zwischenzeitlich vorliegenden Gutachten wurden die von uns für eine weite-re Entwicklung vorgesehenen Schwerpunkte im Wesentlichen bestätigt. Sowohl im Einzelhandels- und Standortkonzept als auch im Integrierten Handlungs- und Entwick-lungskonzept werden sowohl das Gelände am Kleverhof als auch das Bauhofgelände für eine weitere Ansiedlung von Verkaufsflächen favorisiert.

Doch wie soll es nun weitergehen, zumal der Eigentümer des Geländes am Kleverhof signalisiert hat, dass er dort von einer weiteren Ansiedlung von Verkaufsflächen absieht und an dem Standort derzeit eine Wohnbebauung favorisiert. Vorausschauend hatten wir für einen solchen Fall im letzten Jahr schon ein Interessenbekundungsverfahren für das Bauhofgelände angeregt, in dem Interessenten an dem Gelände ihre Vorstellungen darlegen konnten. Erfreulicherweise haben sich auf das Interessenbekundungsverfahren auch einige Interessenten gemeldet, die an dem Standort u. a. eine größere Verkaufsfläche als auch Wohnungen installieren möchten. Da die Ansiedlung von weiteren Verkaufsflächen am Kleverhof nicht umgesetzt wird, sehen wir es als erforderlich an, dass seitens des Rates nun eine Entscheidung hinsichtlich des Verkaufs des Bauhofgeländes getroffen wird. Entsprechend haben wir einen Antrag zur Fortführung des Verfahrens zum Verkauf des Bauhofgeländes gestellt, damit keine weiteren Verzögerungen im Zusammenhang mit der Ansiedlung von Verkaufsflächen für einen Einzelhandel von Gebrauchsgütern entstehen, die die Bürgerinnen und Bürger von Much schon lange fordern und sie derzeit teilweise zwingen, in anderen Gemeinden ihren Einkauf zu tätigen.

Damit die anderen im Rat der Gemeinde vertretenen Fraktionen ausreichend Zeit für eine Beratung unseres Antrages haben, hatten wir ihnen diesen schon vorab bekanntgegeben und verbinden dies mit der Hoffnung, dass wir nun eine zeitnahe Entscheidung bezüglich des Verkaufs des Bauhofgeländes treffen können.

Die Flächen in der Gemeinde für die Ansiedlung von Gewerbe und Einzelhandel sind insbesondere im Mucher Ortskern sehr beschränkt. Daher hat die CDU-Fraktion in einem weiteren Antrag die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob und ggf. in welchen Fällen das gemeindliche Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann. Außerdem soll geprüft werden, ob zur Ausübung des Vorkaufsrechts noch planungsrechtliche Schritte eingeleitet werden müssen. Aus unserer Sicht muss hier ein Umdenken stattfinden, damit zukünftig für die Kommune und die für ihre weitere Entwicklung erforderlichen Grundstücke erworben werden können.
Ihre CDU-Much

Den Bericht können Sie im Anhang (PDF) herunterladen.


Anhang